Kaufpreis zzgl. 7,50€ Batteriepfand.
Intact Bike Power Batterie GEL YTX7L-BS
Breite x Tiefe x Höhe = 114 x 69 x 135 mm
Kaltstartstrom: 120 A (DIN)
Unser absolutes Spitzenprodukt bei den Motorradbatterien ist die intAct Bike-Power Gel Baureihe.
Diese Baureihe wurde speziell für moderne Motorräder mit diversen elektrischen Verbrauchern und ABS entwickelt. Durch die Kombination der Vlies-Seperatoren und das festgelegte Elektrolyt in Gel wird bis zu 30 % Mehrleistung gegenüber herkömmlichen Motorradbatterien erzielt. Die Batterien bestechen auch durch eine sehr geringe Selbstentladung und eine sehr hohe Rüttelfestigkeit.
Information über Behandlung und Pflege ihrer Batterie
Eine Batterie ist nur ein Energiespeicher und jegliche entnommene Energie muss dieser umgehend zu 100 % wieder zugeführt werden durch den Generator des Fahrzeuges oder extern durch ein Ladegerät, wenn die Energiebilanz durch Kurzzeiteinsätze oder durch generell wenige Einsatzzeiten mit längeren Standphasen eher negativ ausfällt.
Um eine lange Lebensdauer der Batterie zu gewährleisten, sollten Sie folgendes beachten:
- Einsatz der Batterie nur zweckbestimmt (Starterbatterien zum Starten und Betrieb eines Fahrzeug mit Verbrennungsmotor).
- Die Oberfläche der Batterie muss sauber und trocken gehalten werden, keine Öle oder Flüssigkeiten dürfen sich hierauf ablagern, um die Bildung von Kriechströmen die erhebliche Selbstentladung verursachen können, zu vermeiden.
- Füllstand der Batterie, wenn möglich, mindestens alle 6 Monate prüfen und wenn erforderlich gereinigtes Wasser nachfüllen (keine Akkumulatorensäure nachfüllen).
- Bei hohem Wasserverlust bitte die Funktion des Ladereglers vom Fachmann prüfen lassen. Bei optimalem Einbauort und normalen Anforderungen, wird Ihre Batterie wenig bis gar kein Wasser verbrauchen, doch diese Faktoren sind je nach Einsatz sehr unterschiedlich.
Sollte Ihr Fahrzeug auf Grund der Einsätze (Kurzstrecken - längere Standphasen hohe Komfortausstattung - Start-Stop-Betrieb) eher zu einer negativen Energiebilanz neigen, ist der Ladezustand der Batterie in nötigen Abständen zu überprüfen (2 - 3 Monate).
Um immer genügend Startsicherheit zu haben und keine Schädigung der Batterie einzuleiten, sollte diese immer mindestens zu 75 % geladen sein. Dies kann mit der Ruhespannung oder mit einem Säureheber ermittelt werden.
Ruhespannung:
12,51 V - 12,57 V = 75 % geladen
12,69 V - 12,75 V = 100 % geladen
Säuredichte:
1,25 kg/l = 75 % geladen
1,28 kg/l = 100 % geladen
Diesen Ladezustand sollte die Batterie mindestens haben, auch wenn Sie mit weniger immer noch funktioniert, das geht jedoch immer auf das Konto der Haltbarkeit.
Optimal wäre 100 % Ladung - für 100 % Nutzen!
Da die heutige Fahrzeuggeneration eine erheblich höhere elektrische Anforderung an die Batterie stellt, (auf Grund Ihrer umfangreichen Komfort- und elektronischen Ausstattung) kann es selbst bei neueren Fahrzeugen schnell zu einer negativen Energiebilanz kommen. Wenn die Menge der erzeugten Energie größtenteils vom Bordnetz benötigt wird und der verbleibende Rest nicht mehr ausreicht, um die Batterie vollständig aufzuladen.
Für Fahrzeuge die nur saisonal im Einsatz sind (Cabrios, Motorräder, Traktoren, Erntefahrzeuge, Baumaschinen und Baufahrzeuge), ist für die Batterie das Gleiche bezüglich der Ladung zu beachten wie oben beschrieben.
Prüfen Sie spätestens alle 2 Monate die Ladung (Ruhespannung) Ihrer Batterie und laden Sie gegebenenfalls nach. Jede Batterie unterliegt auf Grund des ständig ablaufenden chemischen Prozesses einer Selbstentladung, die zwangsläufig bis zur Tiefstentladung Ihrer Batterie führt, wenn dies durch Ladung nicht ausgeglichen wird. Ist diese am Fahrzeug noch angeschlossen, geht die Entladung unter Umständen noch schneller, da das Fahrzeug eventuell auch noch einen Standstrom verbraucht. Am besten Batterie abklemmen.
Tiefentladung ist keine Gewährleistung sondern immer Selbstverschulden und meistens mit dem Totalausfall der Batterie verbunden.
Die ideale Temperatur um eine Batterie über eine Standphase zu lagern, liegt bei 10 - 15 Grad. Höhere Temperaturen beschleunigen die Selbstentladung und den Verlust von Wasser.
Ewiges Leben hat die Batterie trotzdem nicht - die Kapazität ist irgendwann aufgebraucht.
Immer volle Ladung + normale Belastung = langsamer Abbau der Kapazität.
Ungenügende Ladung + hohe Belastung = schneller Abbau der Kapazität.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.